Kosten
Ärztliches Honorar
Das Honorar wird gemäß gesetzlicher Bestimmungen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet, hier mit dem Faktor 3,5. Bei längerer Gesprächsdauer als in den Analogziffern 30 und 31 vorgesehen (30 bzw. 60 Minuten) wird zum Ausgleich der Faktor linear erhöht, sodass sich ein 30- Minutensatz von ca. Euro 60-90 ergibt.
Für privat Versicherte der Hinweis: Der Honoraranspruch besteht unabhängig von der Akzeptanz durch eine Kasse oder sonstige Erstattungsstellen. Korrekturen der Rechnung oder Korrespondenz mit Kassen werden von hier nicht vorgenommen. Erläuterung dazu erhalten Sie vor Behandlungsbeginn.
Laborkosten
Das Untersuchungsmaterial / Blut wird je nach den zu untersuchenden Parametern dem bestgeeigneten Labor zugeführt.
Technische Ausstattung, Transportdauer und bisherige Erfahrung mit der Qualität der Laborleistung sind die Auswahlkriterien.
Die Kosten werden Ihnen direkt vom Labor in Rechnung gestellt. Es gibt keinerlei wirtschaftliche Beteiligung der Praxis an einem Labor.
Medikamente
Medikamente, Heil- / Hilfsmittel und andere Stoffe werden rezeptiert und sind in Apotheken, zum Teil auch im speziellen Fachhandel erhältlich.